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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AveaVital
Inh. Iveta Musyl (in Folge: AveaVital)
I. Zustandekommen des Vertrages / Rücktrittsrecht
Der Käufer ist an seine Bestellung gebunden, wenn er
sie nicht innerhalb von 1 Woche widerruft. Dieser Widerruf
/ Rücktritt vom Kaufvertrag hat schriftlich zu erfolgen.
Hat der Käufer nicht widerrufen, und hat AveaVital die
Bestellung nicht innerhalb von 1 Woche ab Bestelldatum schriftlich
abgelehnt kommt dieser Vertrag durch Annahme seitens AveaVital
zustande. Der Käufer verzichtet darauf, dass ihm die
Erklärung der Annahme dieser Bestellung durch AveaVital
zugeht. Das Rücktrittsrecht steht dem Käufer nicht
zu, wenn er selber das Zustandekommen des Vertrages angebahnt
hat.
II.
Weiterverkauf
Dem Käufer ist bekannt, dass AveaVital
ausschließlich an Endverbraucher verkauft, es ist ihm
nicht gestattet, die Ware gewerblich weiter zu veräußern.
III.
Preise, Lieferung
Es gelten stets nur die im Bestellschein angegebenen Preise,
Zahlungs- und Garantiebestimmungen. Nachnahmekosten gehen
zu Lasten des Käufers.
IV.
Zahlung
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt AveaVital
Eigentümer der gelieferten Ware. Wird noch nicht vollständig
bezahlte Ware gepfändet, muss der Käufer AveaVital
sofort schriftlich informieren. Das Pfändungsprotokoll
ist der Mitteilung anzufügen. Solange die von AveaVital
gelieferte Ware noch nicht vollständig bezahlt ist, muss
der Käufer eventuelle Anschriften- oder Namensänderungen
sofort an AveaVital bekannt geben. Unterlässt
der Käufer dies und ist AveaVital gewzungen, die Änderungen
zu ermitteln, kann AveaVital vom Käufer
die dadurch entstandenen Kosten einfordern.
V.
Nebenabsprachen
Neben dem im Vertrag Angeführten gibt es keinerlei Nebenabsprachen.
Der Berater ist nicht berechtigt über die Bedingungen
hinaus gehende Zugeständnisse zu machen.
VI.
Garantiebestimmungen und Gewährleistung
AveaVital gibt dem Käufer eine lebenslange
Garantie auf die Umkehrosmose-Anlage (ausgenommen Verschleißteile,
wie Ersatzfilter und Dichtringe), sofern die Montage (Installation)
von einen durch AveaVital autorisierten Fachbetrieb
durchgeführt wurde und der Käufer die von AveaVital
bei Auslieferung ausgehändigten Wartungsintervall-Empfehlungen
(Filter und Membran) einhält. Bei Nachlässigkeit,
unsachgemäßer Wartung, Missbrauch oder nicht genehmigten
Modifikationen erlischt der Garantieanspruch. Bei Unterbrechung
bzw. Kündigung des Wartungs-Abos erlischt der Garantieanspruch
spätestens 12 Monate nach der letzten durch AveaVital
bzw. einem von AveaVital autorisierten
Betrieb durchgeführten Wartung. Die gesetzlich festgelegte
Gewährleistung bleibt davon unberührt.
VII.
Als Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus dem Vertrag gilt St. Pölten als beiderseits
vereinbart.
Für den Fall des Verstoßes einer Bestimmung dieser
Bedingungen gegen das Gesetz wird vereinbart, dass eine Nichtigkeit
diese Bedingungen nur hinsichtlich dieses Punktes unwirksam
macht, die übrigen Vereinbarungen jedoch bestehen lässt.
Kann sich ein Vertragsteil aufgrund zwingender gesetzlicher
Vorschriften nicht auf eine dieser Bestimmungen berufen, so
gilt dies auch für den anderen Teil.
Neulengbach, April 2006
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